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   FG Köln, 03.05.2000 - 11 K 6922/1998   

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https://dejure.org/2000,4721
FG Köln, 03.05.2000 - 11 K 6922/1998 (https://dejure.org/2000,4721)
FG Köln, Entscheidung vom 03.05.2000 - 11 K 6922/1998 (https://dejure.org/2000,4721)
FG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 11 K 6922/1998 (https://dejure.org/2000,4721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg zum Finanzgericht; Auskunftserteilung über eine Informationsperson; Abgabenangelegenheit; Allgemeines Akteneinsichtsrecht; Antrag auf Akteneinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensentscheidung über Auskunft über Identität

  • rechtsportal.de

    Auskunftserteilung zur Ermittlung des Anzeigeerstatters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verfahren: - Ermessensentscheidung über Auskunft über Identität eines Denunzianten

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 477
  • EFG 2000, 903
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 07.05.1985 - VII R 25/82

    Finanzbehörde - Denunziation - Akteneinsicht

    Auszug aus FG Köln, 03.05.2000 - 11 K 6922/98
    In diesem Sinne ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch die verlangte Auskunft über die Person eines Informanten, die den Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltung betrifft, eine Abgabenangelegenheit, wenn ein eingeleitetes Strafverfahren (oder Bußgeldverfahren) eingestellt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 07.05.1985 VII R 25/82, BStBl II 1985, 571 ).

    Die Abgabenordnung ( AO ) enthält keine Regelung, nach der ein allgemeines Akteneinsichtsrecht besteht; auch einen Anspruch auf Auskunftserteilung kennt das Gesetz nicht (vgl. BFH-Urteil vom 07.05.1985 VII R 25/82, BStBl II 1985, 571 ).

    Bei der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen einer Entscheidung über den Antrag auf Einsicht in die Steuerakten bzw. über den Antrag auf Auskunftserteilung über Bestandteile von Steuerakten ist regelmäßig davon auszugehen, daß die Beachtung des Steuergeheimnisses die Ablehnung des Antrags nicht fehlerhaft macht, selbst dann, wenn die Offenbarung nach § 30 Abs. 4 oder 5 AO zulässig wäre; denn in den dort genannten Fällen ist die Verwaltung zur Offenbarung nur befugt, nicht aber verpflichtet (vgl. BFH in BStBl II 1985, 571, 572).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus FG Köln, 03.05.2000 - 11 K 6922/98
    Der Rechtsschutz, den Art. 19 Abs. 4 GG dem Einzelnen im Hinblick auf die Wahrung oder Durchsetzung seiner subjektiven öffentlichen Rechte gewährt, verlangt eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfG in BVerfGE 84, 34, 49 = NJW 1991, 2005 ; ständige Rechtsprechung).

    Zur Effektivität des Rechtsschutzes gegenüber der öffentlichen Gewalt gehört es, daß grundsätzlich eine Bindung des Gerichts an die im Verwaltungsverfahren getroffenen Feststellungen und Wertungen ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG in BVerfGE 15, 275, 282 = NJW 1963, 803 ; BerfGE 84, 34, 49 = NJW 1991, 2005 ).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus FG Köln, 03.05.2000 - 11 K 6922/98
    Ein solcher Rechtsschutz ist von besonderer Bedeutung, wenn es um die Abwehr von Grundrechtsverletzungen oder um die Durchsetzung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen zu Gunsten des einzelnen gegenüber der öffentlichen Gewalt geht (vgl. BVerfG in BVerfGE 60, 253, 266 = NJW 1982, 2425 ).

    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen dem Grunde nach mögliche Einschränkungen im Rahmen des Art. 19 Abs. 4 GG aber den Anforderungen, die sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben; sie müssen mit dem Prinzipien einer rechtsstaatlichen Verfahrensordnung vereinbar sein und dürfen den Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG in BVerfGE 60, 253, 268 = NJW 1982, 2425 BVerfGE 88, 118, 123 = NJW 1993, 1635 ).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus FG Köln, 03.05.2000 - 11 K 6922/98
    Das Gericht muß die tatsächlichen Grundlagen selbst ermitteln und seine rechtliche Auffassung unabhängig von der Verwaltung, deren Entscheidung angegriffen ist, gewinnen und begründen (BVerfG in NJW 2000, 1175, 1176).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus FG Köln, 03.05.2000 - 11 K 6922/98
    Die Gewährleistung schließt einen möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Verletzungen der Individualrechtssphäre durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt ein (vgl. BVerfG in BVerfGE 8, 274, 326 = NJW 1959, 475 ; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus FG Köln, 03.05.2000 - 11 K 6922/98
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen dem Grunde nach mögliche Einschränkungen im Rahmen des Art. 19 Abs. 4 GG aber den Anforderungen, die sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben; sie müssen mit dem Prinzipien einer rechtsstaatlichen Verfahrensordnung vereinbar sein und dürfen den Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG in BVerfGE 60, 253, 268 = NJW 1982, 2425 BVerfGE 88, 118, 123 = NJW 1993, 1635 ).
  • BFH, 08.02.1994 - VII R 88/92

    Zum Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Benennung des Namens eines

    Auszug aus FG Köln, 03.05.2000 - 11 K 6922/98
    Wenn das durch die Anzeige des unbekannten Dritten eingeleitete steuerliche Überprüfungsverfahren oder Steuerstrafverfahren geeignet sei, das Persönlichkeitsrecht des Steuerpflichtigen zu verletzen, bestände nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (Hinweis auf BB 1994, 1413 ; BFHE 174, 197 ; DStZ 1994, 637 ) ein Anspruch auf Bekanntgabe der Daten des Anzeigenden.
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus FG Köln, 03.05.2000 - 11 K 6922/98
    Zur Effektivität des Rechtsschutzes gegenüber der öffentlichen Gewalt gehört es, daß grundsätzlich eine Bindung des Gerichts an die im Verwaltungsverfahren getroffenen Feststellungen und Wertungen ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG in BVerfGE 15, 275, 282 = NJW 1963, 803 ; BerfGE 84, 34, 49 = NJW 1991, 2005 ).
  • BFH, 06.05.1997 - VII B 4/97

    Rechtsweg für eine Klage auf Auskunftserteilung über eine Informationsperson

    Auszug aus FG Köln, 03.05.2000 - 11 K 6922/98
    Dabei steht der Umstand, daß sich die Informationen und der Name der Informanten etwa nur in Handakten befinden, der Annahme, daß es sich im Streitfall um eine Abgabenangelegenheit handelt, nicht entgegen (vgl. BFH-Beschluß vom 06.05.1997 VII B 4/97, BStbl II 1997, 543, 544).
  • FG Nürnberg, 09.12.1981 - V 148/81
    Auszug aus FG Köln, 03.05.2000 - 11 K 6922/98
    Nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO verletzt ein Amtsträger das Steuergeheimnis, wenn er "Verhältnisse eines anderen", die ihm dienstlich bekannt geworden sind, unbefugt offenbart oder verwertet... Gemäß diesem Wortlaut der Vorschrift ist nicht nur der Steuerpflichtige, sondern auch der Anzeigenerstatter hinsichtlich seiner Verhältnisse durch das Steuergeheimnis geschützt (vgl. FG-Nürnberg Urteil vom 09.12.1981 V 148/81, EFG 1982, 392 m.w.N.; anderer Ansicht Streck/Olbing, BB 1994, 1267 - 1270).
  • BFH, 07.05.2001 - VII B 199/00

    Steuergeheimnis - Schutz des Denunzianten

    Dies wird in aller Regel dann der Fall sein, wenn das FA für seine Verweigerung der Aktenvorlage gründliche und nachvollziehbare Ermessenserwägungen angestellt und diese mit Tatsachen belegt hat, die für das FG nachprüfbar sind (vgl. dazu auch FG Köln, Urteil vom 3. Mai 2000 11 K 6922/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 903).
  • VG Aachen, 24.03.2022 - 8 K 1116/18

    Rechtsweg; abdrängende Sonderzuweisung; Finanzgericht; Akteneinsicht in

    vgl. ebenso für den Fall, dass kein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet und das Steuerermittlungsverfahren eingestellt worden ist: Alber, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand: November 2021, § 30, Rn. 61; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. November 2009 - 7 K 1213/07 -, Rn. 24; FG Köln, Urteil vom 3. Mai 2000 - 11 K 6922/98 -, juris, Rn. 31.
  • FG Niedersachsen, 06.11.2018 - 12 K 132/18

    Streit um einen Anspruch auf Akteneinsicht in die Kindergeldakte

    Der Bundesfinanzhof (BFH) und ihm folgend die Finanzgerichte haben in einigen zur Frage der Gewährung von Akteneinsicht im steuerlichen Verwaltungsverfahren vor den Finanzbehörden ergangenen Entscheidungen ausdrücklich festgestellt, dass die AO -anders als andere Verfahrensordnungen wie z.B. § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (Überschrift: Akteneinsicht durch Beteiligte)- für das Verwaltungsverfahren einen Anspruch auf Gewährung von Einsicht in die Verfahrens- und Ermittlungsakten nicht vorsieht ( Urteil des BFH vom 07.05.1985, VII R 25/82 , BStBl. II 1985, 571; Urteile des Finanzgerichts Köln vom 03.05.2000, 11 K 6922/98 , EFG 2000, 903 und des Finanzgerichts München vom 08.07.2015, 4 K 2738/14 , EFG 2015, 1886 ).
  • FG Hessen, 19.03.2001 - 2 K 5327/99

    Anspruch auf Gewährung einer Akteneinsicht im Steuerermittlungsverfahren

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